Allgemeine Geschäftsbedingungen
der dip3 Bildungsservice GmbH, Brunngasse 10, A-4073 Wilhering
1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und
liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der
Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen
dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden
sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen
notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu
Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart
worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere
unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen
Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der
vereinbarten Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine
Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei
fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu
legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst
Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten
(falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie
Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende
Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im
banküblichen Ausmaß verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen
Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des
Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann
jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag
bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses
Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,
dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten
(sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie
etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 10,- zu
bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber
vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei
denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den
Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist,
richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des
Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung
oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in
angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder
für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden,
so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich
nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch
verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen
für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und
wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden
Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen
Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör
(wie z.B. Datenträger, Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht
autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in
Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände
nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche
Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die
gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt
der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des
Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den
Auftraggeber geliefert oder verkauft, muss der Auftraggeber sein Recht auf
Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies
schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.
9. Fernabsatzgeschäft
9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate,
Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um
ein Verbrauchergeschäft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig,
wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des
Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der
Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag
nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten
nach Punkt 9.2 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft
sind ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom
Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß
begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften. Weiters sind die in § 5b KSchG
aufgelisteten Verträge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen
Bestimmungen des Konsumenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie
bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt
ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen
weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag
zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl,
auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen. 10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.
11. Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt
wurden. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der
Aufrechnung.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre
des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten
Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs und Verkehrsstörungen im Bereich des
Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien
den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden
Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung
entstehen.
13. Datenschutz und Adressenänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom
Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden
können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig
erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse
gesendet werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird österreichische inländische
Gerichtsbarkeit vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten
aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in
dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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